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Wer teilnehmen möchte muss nicht die weißrussische Staatsbürgerschaft besitzen, jeder Interpret oder Komponist ist ausdrücklich eingeladen, solange er oder sie älter als 16 Jahre ist und der Song nicht vor dem 1. September 2018 veröffentlicht wurde. Dies gilt im speziellen auch für Online-Veröffentlichungen. Pro Interpret ist ein Titel zulässig. Der Sender BTRC möchte mit seinem Regelwerk offenbar einen erneuten Boykott von Interpreten vermeiden, wie es ihn im vergangenen Jahr nach der Nominierung von Alekseev gab.
Vorsichtshalber wird es in diesem Jahr auch kein Televoting oder anderweitiges Zuschauervotum geben, der Beitrag für Weißrussland wird ausschließlich per Jury ermittelt. Die Juroren werden ihre Bewertung für jeden einzelnen Beitrag unmittelbar nach deren Performance abgeben, von null bis zehn Punkten. Im Falle eines Gleichstandes nach allen Gesangseinlagen wird es zwischen den punktgleichen Beiträgen eine erneute Wertungsrunde geben. Welche zehn Kandidaten am Vorentscheid teilnehmen werden erfahren wir am 4. Februar.