Ukraine - Das ukrainische Fernsehen Suspilne hält an der Regel fest, dass sich ukrainische Künstler, die in den letzten zwölf Jahren in Russland oder von Russland kontrollierten Gebieten aufgetreten sind, nicht am Vorentscheid zum Eurovision Song Contest 2027 in Bulgarien bewerben können. Gemäß der gestern veröffentlichten Regeln, dürfen Künstler nach dem 15. März 2014 in Russland und nach dem 22. Februar 2022 in Belarus nicht mehr aufgetreten sein.
Suspilne bekräftigt diese Regel, nachdem die Sängerin Olya Polyakova 2026 nach einer gescheiterten Bewerbung Protest in der Werchowna Rada, dem ukrainischen Parlament eingelegt hatte. Diese argumentierte: "Diese Regelung wurde 2019 eingeführt. Ich war übrigens nur einmal dort, und zwar nicht wegen eines Konzerts, Anfang 2015, und bin danach nie wieder hingegangen. (...) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung sah das ukrainische Gesetz keine Haftung, weder strafrechtliche noch verwaltungsrechtliche, für solche Auftritte vor."
Das ukrainische Fernsehen sieht sich durch die Ergebnisse einer Umfrage gestärkt, in der 56% der Ukrainer diese Regel für gerechtfertigt halten, dass Künstler mit Auftritten in Russland und Belarus ausgeschlossen werden sollten. Trotz der Erklärung, die Regel hätte weiterhin Bestand, hat das ukrainische Fernsehen bisher keine offizielle Teilnahmebestätigung für den Eurovision Song Contest noch einen Aufruf für den Vorentscheid Vidbir bekannt gegeben.








