Europa - Die Europäische Rundfunkunion hat die Regeln für den Eurovision Song Contest angepasst. Fortan ist in den Regularien festgehalten, dass der Wettbewerb nicht in Ländern stattfinden wird, die sich in einem bewaffneten Konflikt befinden, in einer heiklen geopolitischen Situation oder in einer anderen Lage, die die Unversehrtheit und Stabilität der Region und damit des Wettbewerbs beeinträchtigt. Die EBU soll, falls erfolgreich, eine unabhängige Bewertung der Situation vor Ort vornehmen dürfen.
Die Referenzgruppe fällt die endgültige Entscheidung, ob der Wettbewerb dann im entsprechenden Siegerland stattfinden darf. Damit reagiert die Europäische Rundfunkunion auf den anhaltenden Krieg in der Ukraine und sogleich auf die weiterhin komplizierte Lage im Nahen Osten. Einen Vorschlag von RTVE, Länder die an internationalen Konflikten beteiligt sind vom Wettbewerb auszuschließen trägt die EBU nicht mit. Hinzu kommt, dass die EBU das Mindestalter der Teilnehmer angepasst hat.
Bislang durften alle Interpreten, die mindestens 16 Jahre alt sind am Eurovision Song Contest teilnehmen. Für 2027 gilt, dass alle Künstler am Tag der ersten Probe mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Die EBU reagiert damit strukturell gesehen auf die "von den Organisatoren eingeleiteten Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes junger Künstler vor dem Druck der Teilnahme am Eurovision Song Contest". Bulgarischen Medien zufolge soll morgen zudem die Gastgeberstadt für 2027 bekannt gegeben werden.








