Europa - In einem 106seitigen Media Handbook, das von den Organisatoren des diesjährigen Eurovision Song Contests veröffentlicht wurde, werden verschiedene Faktoren angerissen und erläutert, insbesondere in Hinblick auf den neuen Ethik- und Wohlfühlaspekt, den sich die EBU nach dem desaströsen Umfeld von Malmö im Vorjahr auf die Fahnen geschrieben hat. Neben sicheren, kameralosen Zonen innerhalb des Hallenareals von Basel und Flaggenrestriktionen, über die bereits zuvor berichtet wurde, geht es nun auch die Pressekonferenzen an den Kragen.
So gibt es in Basel erstmals sogenannte Media Guides, die lizensierten Journalisten den Zugang zu Delegationen gewähren und dabei darauf achten sollen, dass Interpreten und weitere Mitglieder einer Delegation nicht gestresst werden und respektvoll behandelt werden. Zudem fallen die obligatorischen Pressekonferenzen mit den zehn Qualifikanten nach den beiden Halbfinals ersatzlos aus dem Programm. Lediglich die Pressekonferenz mit dem Sieger nach dem großen Finale bleibt erhalten.
Stattdessen erhalten akkreditierte Journalisten täglich um 13:30 Uhr (MESZ) ein Briefing, in dem auf die aktuellen Geschehnisse eingegangen wird. Wie genau diese Informationen mitgeteilt werden sollen ist derzeit noch nicht bekannt. Dies soll u.a. Abläufe und Prozesse während der Eurovisionswochen, offizielle Statements und alle weiteren Informationen rund um den Song Contest in Basel beinhalten. Im Pressezentrum von Basel finden bis zu 1.000 Journalisten Platz, im Pressekonferenzraum bis zu 200 Personen.
![]() |
Respektloses Verhalten soll es beim ESC 2025 nicht mehr geben |
Zunächst stellten nationale Journalisten des qualifizierten Landes Fragen an den entsprechenden Interpreten, danach ein oder zwei internationale Journalisten. Anschließend durfte der Interpret in die Lostrommel greifen und sich damit festlegen, ob er im Finale in der ersten oder zweiten Hälfte antritt. Wirklich gehaltvollen Content haben die Konferenzen nur selten geboten. Des weiteren betont die EBU in ihrem Medienhandbuch noch einmal, dass jegliche Aufnahmen von den ersten Proben der Interpreten nicht öffentlich publiziert werden dürfen.
Bei Verstößen gegen diese Regelung droht der Entzug der Akkreditierung. Auf weiteren neongrellen Seiten wird das Wertungsverfahren ausgeführt, das Rest of the World-Voting bleibt dem Wettbewerb sowohl in den Halbfinals auch als in der Finalshow erhalten, Nicht-Teilnehmerländer werden unter einer zusätzlichen Länderwertung zusammengefasst und vergeben insgesamt 58 Punkte. Das vollständige Medienhandbuch kann man sich hier als PDF-Datei anschauen.