Freitag, 25. Mai 2018

Bosnien-Herzegowina: EBU legt BHRT neue Sanktionen auf


Bosnien-Herzegowina - Das bosnische Staatsfernsehen BHRT ist nach verschiedenen Berichten vorübergehend von allen Diensten der Europäischen Rundfunkunion ausgeschlossen worden. Aufgrund der verhängten Sanktionen der EBU heißt es: "Leider kann BHRT daher nicht am Junior Eurovision Song Contest 2018 oder der Eurovision 2019 teilnehmen."

Grund für den Ausschluss von den EBU-Leistungen ist der nach wie vor hohe Schuldenstand des Senders bei der Rundfunkunion. Die EBU bestätigte: "BHRT hat derzeit aufgrund des hohen Schuldenstands keinen Zugriff auf das Angebot der EBU." Die Entwicklungen in Bosnien-Herzegowina sind keine wirklichen Neuigkeiten, bereits im Dezember 2016 wurde das bosnische Fernsehen erstmals mit Sanktionen belegt.

Nach Hochrechnungen liegen die Ausstände des Senders bei der Europäishen Rundfunkunion bei rund drei Millionen Euro. Auch in Sarajevo rechnet man offenbar nicht damit, dass die Probleme in naher Zukunft gelöst werden können. Da dem Sender die notwendigen Einnahmen von staatlicher Seite fehlen, kämpft BHRT seit Jahren ums Überleben. Die letzte Song Contest-Teilnahme 2016 wurde rein durch Sponsoren finanziert.