

Nach wie vor geht es um den Sieg von Alekseev beim weißrussischen Fernsehen, der als Favorit ins Rennen ging und mit dem Lied "Forever" antrat, das bereits im Mai 2017 bei einem Konzert im russischen Stawropol aufgeführt wurde. Nach Ansicht von Norell und einigen anderen Teilnehmern des Vorentscheids verstößt dies klar gegen die Regel der EBU, dass ein Beitrag nicht vor dem 1. September 2017 kommerziell aufgeführt werden darf. "Die EBU folgt ihren eigenen Regeln nicht.", fährt Norell fort.
Die EBU erklärte gegenüber dem schwedischen Boulevardblatt Aftonbladet: "Wie auch schon in den vergangenen Jahren ist es Sache des jeweiligen Rundfunks einen geeigneten Vertreter für den Eurovision Song Contest im Mai zu suchen. Die EBU und der gastgebende Rundfunk werden sicherstellen, dass alle Beiträge den Wettbewerbsregeln entsprechen. Alle Beiträge werden von der EBU während des Delegationentreffen im März überprüft um sicherzustellen, dass sie den Regeln gerecht werden, bevor sie sich formell für den Wettbewerb qualifizieren." Das Delegationstreffen findet am Montag in Lissabon statt.