Sonntag, 21. März 2010

Ukraine: Fortsetzung des Vorentscheiddramas


Ukraine - Die niederländische Website Songfestival.web-log.nl berichtet soeben, dass der Siegersong des gestrigen Vorentscheids in der Ukraine gegen die Regeln der Europäischen Rundfunkunion verstößt. Das Lied "To be free" von der 23jährigen Alyosha Kucher soll bereits vor dem 1. Oktober 2009 auf ihrer offiziellen MySpace-Seite veröffentlicht worden sein.

Während der Liveshow soll Alyosha wohl bereits eingeräumt haben, dass es sich bei dem Lied um einen, vor zwei Jahren geschriebenen, Titel handelt. Selbst der Song "Ya tebya lyublyu" von Masha Subko, der punktgleich mit Alyosha auf Rang eins landete, jedoch aufgrund der Entscheidung der Juroren nicht für den Song Contest in Oslo nominiert wurde, soll vor dem 1. Oktober des letzten Jahres veröffentlicht worden sein.

Eine Option für das ukrainische Fernsehen NTU, das in diesen Tagen wirklich nicht zu beneiden ist, zumal in wenigen Stunden die endgültige Einreichfrist bei der EBU endet, wäre die Nominierung des Drittplatzierten Olekseij Matias oder die ursprüngliche Nominierung von Vasyl Lazarovich. Es bleibt bis zuletzt interessant in der Ukraine.