Dienstag, 13. April 2021

Australien: Auftritt von Montaigne in Rotterdam fraglich


Australien
- Die niederländische Regierung hat noch einmal betont, dass sie den 38 ausländischen Delegationen, die zum Eurovision Song Contest antreten werden, keine Steine bei der Einreise in die Niederlande in den Weg legen wird. Diese Ausnahmeregelung wurde getroffen, um allen Teilnehmern die Chance zu geben, beim Song Contest dabei zu sein. Demnach stehen den Kandidaten nur noch die Hürden des eigenen Landes im Weg und dies könnte in einigen Fällen noch problematisch werden.

Sietse Bakker, Executive Producer des Song Contests in Rotterdam erklärte: "Mit Australien wird es beispielsweise schwierig, weil es sehr strikte Reisebeschränkungen hat." Zwar kann Australien mühelos an der Eurovision teilnehmen, ob Montaigne allerdings auch live auf der Bühne im Ahoy stehen darf, hängt von den australischen Bestimmungen ab, ansonsten käme die Backup-Performance zum Einsatz. Zwar sind australische Staatsbürger vom Verbot der Wiedereinreise nach Australien ausgenommen, generell gilt jedoch ein Ausreiseverbot für australische Staatsbürger.

Das Ausreiseverbot für Staatsbürger und sogenannte "permanent residents", die einen festen Wohnsitz in Australien vorweisen, wurde zuletzt bis zum 17. Juni verlängert. Ausreiseanträge aus triftigen Gründen, wie man sie vor 30 Jahren noch in der DDR ausfüllen musste, können beim Staat beantragt werden. Ob die australische Delegation davon Gebrauch macht, ist bisher unbekannt. Davon unabhängig gilt für alle Einreisenden nach Australien eine 14tägige Quarantänepflicht, die in speziellen Hotels erfolgt. Seit Juli 2020 müssen einreisende Personen die Hotelauslagen selbst tragen. Dies könnte es Montaigne schwer machen, nach Rotterdam ein- und nach Australien zurück zu reisen.