Mittwoch, 29. August 2018

Eurovision 2019: Deadline endet am 10. Oktober



Europa - Während EBU-Supervisor Jon Ola Sand und sein Team sich in diesen Tagen die Bewerberstädte für den 64. Eurovision Song Contest genauer ansehen, hat die Europäische Rundfunkunion selbst zwei wichtige Deadlines für die Teilnahme am Song Contest im kommenden Jahr bestätigt. So müssen alle interessierten Nationen zunächst bis zum 15. September die notwendigen Unterlagen vorbereitet und bei der EBU eingesendet haben.

Nachdem diese erste Hürde gemeistert wurde, können alle Nationen, die auf der vorläufigen Teilnehmerliste stehen, sich bis einschließlich 10. Oktober ohne eine Strafzahlung vom Wettbewerb abmelden. Bislang haben gut 20 Nationen ihre Teilnahme offiziell bestätigt, in den nächsten Tagen dürften noch einmal eine ganze Menge Länder hinzukommen. Wann genau die EBU die endgültige Teilnehmerliste für 2019 veröffentlicht, ist nicht bekannt.

Bisher haben eine Handvoll Nationen ihre Nicht-Teilnahme bestätigt, darunter die Slowakei, Bosnien-Herzegowina, Luxemburg, Andorra und Monaco aus finanziellen Gründen sowie die Türkei aufgrund von Streitigkeiten mit der EBU. Das Debüt eines neuen Landes ist sehr wahrscheinlich ausgeschlossen, Liechtenstein winkte bereits ab, Kasachstan und der Kosovo sollen nach Angaben der EBU aufgrund ihrer fehlenden Vollmitgliedschaft nicht teilnahmeberechtigt sein. Insbesondere im Fall von Kasachstan sehe ich aber durchaus noch Potenzial.