Dienstag, 18. August 2020

Kasachstan: Keine Pläne für Ausnahmeregelung durch EBU


Kasachstan - "Astana calling" wird es auch 2021 nicht heißen. Nicht nur, weil die Kasachen ihre Hauptstadt inzwischen in Nur-Sultan umbenannt haben, sondern auch, weil die Europäische Rundfunkunion keine weiteren Ausnahmeregelungen für den Eurovision Song Contest 2021 plant. Wie ESCxtra.com meldet, werden sowohl das zentralasiatische Land als z.B. auch der Kosovo im nächsten Jahr außen vor bleiben müssen. Beide haben in der Vergangenheit bereits an Veranstaltungen der EBU teilgenommen.

So gewann Kasachstan im letzten Jahr das Juryvoting beim Junior Eurovision Song Contest. Mit Khabar hat Kasachstan, anders als der Kosovo, ein assoziiertes Mitglied im Senderverbund der EBU. Für eine Teilnahme beim Eurovision Song Contest bedarf es einer Vollmitgliedschaft oder einer Ausnahmeregelung, wie sie etwa für das australische Fernsehen SBS geschaffen wurde. Die EBU bekräftigte auf Anfrage, dass eine solche Regelung für 2021 derzeit nicht in Aussicht gestellt wird und das kasachische Fernsehen weiterhin nur passive Übertragungsrechte genießt.

Auch das kosovarische Fernsehen RTK muss draußen bleiben, dies ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass der Kosovo kein Mitglied der Internationalen Fernmeldeunion ist und somit keine Grundlage hat, nach aktuellem Regelwerk der Europäischen Rundfunkunion beizutreten. Dies sieht im Fall Kasachstans anders auf, die Aufnahme der Vollmitgliedschaft scheitert derzeit an der Begründung, dass Kasachstan außerhalb der, von der EBU gesteckten geographischen Grenzen liegt und das Land kein Mitglied im Europarat ist.