So gewann Kasachstan im letzten Jahr das Juryvoting beim Junior Eurovision Song Contest. Mit Khabar hat Kasachstan, anders als der Kosovo, ein assoziiertes Mitglied im Senderverbund der EBU. Für eine Teilnahme beim Eurovision Song Contest bedarf es einer Vollmitgliedschaft oder einer Ausnahmeregelung, wie sie etwa für das australische Fernsehen SBS geschaffen wurde. Die EBU bekräftigte auf Anfrage, dass eine solche Regelung für 2021 derzeit nicht in Aussicht gestellt wird und das kasachische Fernsehen weiterhin nur passive Übertragungsrechte genießt.
Auch das kosovarische Fernsehen RTK muss draußen bleiben, dies ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass der Kosovo kein Mitglied der Internationalen Fernmeldeunion ist und somit keine Grundlage hat, nach aktuellem Regelwerk der Europäischen Rundfunkunion beizutreten. Dies sieht im Fall Kasachstans anders auf, die Aufnahme der Vollmitgliedschaft scheitert derzeit an der Begründung, dass Kasachstan außerhalb der, von der EBU gesteckten geographischen Grenzen liegt und das Land kein Mitglied im Europarat ist.