Dienstag, 23. Mai 2017

Israel: Status "Application pending"



Israel - Die Europäische Rundfunkunion EBU hat auf ihrer offiziellen Website die Israeli Broadcasting Authority (IBA) von ihrer Mitgliederliste gestrichen. Nachdem der Sendebetrieb der Rundfunkanstalt nach dem Ende des Eurovision Song Contests in Kiew endete, erlosch sogleich die Mitgliedschaft in der EBU. Die Organisation ist allerdings sehr bemüht, den neuen israelischen Sender in die Union aufzunehmen, wie die letzte Aktualisierung der Liste zeigt.

Am Montag, den 15. Mai, sprich einen Tag nach dem Song Contest von Kiew, gingen sowohl der staatliche Fernsehsender Kan als auch die dazugehörigen Radiosender der Israeli Public Broadcasting Corporation (IPBC) auf Sendung. Die EBU aktualisierte daraufhin ihre Mitgliederliste mit dem entsprechenden Hinweis zu Israel "Application pending". Die Aufnahme in die EBU ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Eurovision Song Contest.

Die israelische Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, in dem der neue Rundfunk in zwei unterschiedliche Bereiche gegliedert sein soll, einen für Unterhaltungsprogramme und einen für Nachrichten. Dies ist derzeit der Knackpunkt, da die EBU in ihren Statuten eine Dachorganisation für beide Bereiche fordert. Das Oberste Gericht in Jerusalem hat dieses Gesetz derzeit außer Kraft gesetzt. Sollte die Teilung nicht zustande kommen, könne der Sender Kan Mitglied der EBU werden.