Montag, 15. Mai 2017

Eurovision 2017: EBU wertet Auffälligkeiten ab


Armenien/Aserbaidschan  - Man ist es eigentlich schon gewöhnt, dass sich Armenien und Aserbaidschan nicht mögen und sich provozieren. Auch im Juryvoting merkt man in alljährlicher Regelmäßigkeit, dass der jeweils andere Beitrag de facto nicht existent ist. Nunmehr hat sich auch die EBU offiziell geäußert, entkräftet jedoch etwaige Auffälligkeiten, die nicht erst seit Kiew 2017 so sind.

Aserbaidschan ignorierte Armenien sowohl im Jury- als auch im Televoting komplett, der Zyprer Hovig, der armenische Wurzeln hat, landete auf dem 24. Rang. Armenien tat das Gleiche mit Dihaj. Aus Genf heißt es: "Jeder Juror unterschreibt eine Erklärung, die besagt, dass sie die Songs unabhängig nach bestimmten Kriterien wie dem Song, dem Text, der Performance und dem Hitpotenzial bewerten." Weiter heißt es, den Juroren sei bewusst, dass sie nicht Pro oder Contra Interpret abstimmen dürfen.

"Wir erwarten das von ihnen und sind froh darüber, dass sie es so machen, die Regeln einhalten und den Wettbewerb frei von geopolitischen Einflüssen halten.", so die offizielle Meldung. Dass dies in der Praxis gelegentlich nicht funktioniert, zeigen jene Bewertungen aus Aserbaidschan und Armenien seit Jahren. Momentan hält die Europäische Rundfunkunion die Augen fest verschlossen, diese Handlungsunfähigkeit lässt den Sinn der Juroren schwinden.