Mittwoch, 18. Mai 2016

Ukraine: Neuer Gegenwind für Jamala



Ukraine - Die Geschichten um den ukrainischen Siegerbeitrag reißen nicht ab. Nachdem die EBU die Ukraine gemäß der Regeln des Eurovision Song Contests zum rechtmäßigen Sieger ernannte und damit eine Petition zurückwies, grassiert nun die Meldung, der Siegertitel vom Samstag, "1944", wurde bereits im Mai 2015 erstmals öffentlich gesungen, dazu soll es auch ein entsprechendes Youtube-Video geben, das mittlerweile auf "privat" umgestellt wurde.

Darin stimmt Jamala offenbar den Refrain "Yaşlığıma toyalmadım" an. Die Europäische Rundfunkunion wird auch diesem Fall nachgehen müssen, sollte man tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, dass dieses Video den ukrainischen Beitrag zeigt, wäre es ein Regelbruch. In den Regeln ist klar formuliert, dass ein Wettbewerbstitel nicht vor dem 1. September des Vorjahres kommerziell aufgeführt werden darf. Ob die Performance als "kommerziell" eingestuft wird, ist allerdings fraglich. Wie echt dieses Video ist, bleibt abzuwarten, die nächsten Tage wird allerdings erstmal keine Ruhe einkehren.

Unterdessen gehen die Planungen beim Sender NTU weiter. Die Bekanntgabe der ausrichtenden Stadt soll im Spätsommer oder zum Herbstanfang erfolgen. Der Sender stellt bereits einen Kostenplan auf und prüft auch mögliche Sponsoren, die einen Teil der Wettbewerbskosten übernehmen sollen. Nähere Einzelheiten hierzu sollen in den nächsten Wochen folgen. Sobald wir mehr aus Kiew oder Genf hören, werden wir natürlich darüber berichten.