Schweden - Die Europäische Rundfunkunion hat eine Flaggensperrliste online publiziert, die in diesem Jahr genau festhält, welche Art von Flaggen die Organisatoren des Eurovision Song Contests erlauben und welche nicht. In dem Pamphlet tauchen auch erstmals eine Reihe von konkreten Flaggen auf, die überhaupt nicht im Auditorium erwünscht sind.
Zunächst einmal sind die Abmessungen von Flaggen wie üblich auf 120x80cm ohne Stock und 60x40cm mit Stock beschränkt. Der Stock selbst darf maximal 50cm lang sein und nur aus Plastik, nicht aus Metall oder Holz bestehen. Zugelassen und erwünscht sind die Nationen der 42 teilnehmenden Nationen sowie früherer Teilnehmerstaaten wie der Türkei, Portugal oder Rumänien. Auch alle, von der UN anerkannten Nationen sind weitergehend zugelassen.
Nicht erwünscht: Flaggen aus Palästina, Kosovo, Nordzypern oder Bergkarabach... |
Darüber hinaus verbietet die EBU in diesem Jahr die Flaggen des Kosovo, der Region Bergkarabach, des Baskenlandes, des Islamischen Staats, der Krim und der Krimtataren, Palästinas, der Volksrepublik Donezk, Nordzyperns und Transnistriens. Damit beugt die Europäische Rundfunkunion erstmals politisch motivierten Flaggeneinblendungen vor, die Solidarität mit den entsprechenden Regionen vermitteln könnten. Insbesondere die Flagge des Kosovo wurde bereits mehrmals von den Kameras während des Eurovision Song Contests eingefangen.