Freitag, 28. Juni 2019

EBU: Aufnahmekriterien bleiben unangetastet



Norwegen - Bei der 82. Generalversammlung der Europäischen Rundfunkunion in Oslo hat die Mehrheit der Abstimmenden gegen eine Änderung der bestehenden Vorraussetzungen für die Bewerbung um Vollmitgliedschaft votiert. Der Änderungsvorschlag beinhaltete u.a. die Abschaffung der Klausel, dass eine bewerbende Nation zunächst Mitglied der ITU, der Internationalen Fernmeldeunion, sein muss.

673 Mitglieder stimmten gegen diesen Entwurf, 400 waren dafür, 113 enthielten sich. Damit bleibt die Regelung bestehen, dass ein Land, dass kein Mitglied in der ITU ist, sich nicht um Vollmitgliedschaft bewerben kann. Dies betrifft im Speziellen den kosovarischen Rundfunk RTK. Da der Kosovo kein UN-Mitglied ist, scheitert auch die Teilnahme an der ITU und somit der Antrag auf EBU-Mitgliedschaft.

Insbesondere Nationen wie Griechenland, Zypern, Spanien und Serbien zählten zu den Gegnern dieses Entwurfs und baten vor der Abstimmung um eine geheime Wahl. Diese Länder erkennen den Kosovo nicht als eigenständige Nation an, sodass man davon ausgehen kann, dass diese mit "Nein" gestimmt haben. RTK bemüht sich bereits seit Jahren um die Mitgliedschaft in der EBU, aus oben genannten Gründen, verzögert sich die Aufnahme jedoch weiterhin.