Bosnien-Herzegowina - Der oberste Gerichtshof der Republika Srpska in Bosnien-Herzegowina hat in Bezug auf die nicht entrichteten Gebühren des Senders RTRS zugunsten des Staatsfernsehens BHTR entschieden. In zwei Verfahren wurde entschieden, dass RTRS über Jahre hinweg zu Unrecht eingenommene Einnahmen aus Fernsehlizenzen nicht an den Staatssender abgeführt hat, wodurch dieser einen enormen Schuldenhaufen generiert hat und den Sender an den Rand der Existenz gebracht hat. Aufgrund ausstehender Zahlungen von BHRT an die EBU wurde die Teilnahme an den EBU-Diensten suspendiert.
Belmin Karamehmedovic, Generaldirektor von BHRT erklärte: "Leider bedeutet dies noch nicht das Ende unserer seit 2017 verwehrten Rechte, aber es ist sicherlich ein guter und positiver Schritt für BHRT." Er fügte hinzu, dass es vermutlich einige Zeit dauern wird, dass die Wiederaufnahme des Zahlungsprozesses hergestellt ist, in der Zwischenzeit müsse jedoch eine Lösung gefunden werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Bosnien-Herzegowina erhalten bleibt. Mittlerweile belaufen sich die Schulden von BHRT auf 98 Millionen Konvertible Mark, umgerechnet rund 49 Millionen Euro. Darin enthalten sind Ausstände an die EBU.
Die Europäische Rundfunkunion hatte BHRT aufgrund seiner Schuldenlast ab Dezember 2016 mit Sanktionen belegt und sie u.a. vom Nachrichtendienst ausgeschlossen und die Teilnahme an Eurovisionsveranstaltungen verwehrt. Mit Rückzahlung der Schulden könne BHRT in Zukunft wieder am Eurovision Song Contest teilnehmen, wenngleich man für 2026 bereits abgesagt hat. Zuletzt wurde Bosnien-Herzegowina 2016 von Deen & Dalal, Ana Rucner und Jala mit "Ljubav je" vertreten, die erstmals in der Geschichte des Landes im Halbfinale des Eurovision Song Contests ausschieden.