

Via Twitter erklärte Kirilenko, dass der Vorschlag abgelehnt werden müsse. Die Idee der EBU könne nicht umgesetzt werden, denn "broadcasts containing individuals who are banned from Ukraine are not legal within Ukraine and as a result the EBU’s proposal would violate Ukrainian law". Die virtuelle Einbindung von Julia Samoylova als Persona non grata würde demnach ebenfalls die ukrainischen Gesetze brechen.
Die Ukraine beharrt darauf, dass eine russische Song Contest-Teilnahme nur möglich wäre, wenn der Sender Channel One einen komplett neuen Interpreten nominiert, der nicht auf der Blacklist zu finden ist bzw. in jüngster Zeit keine Auftritte auf der Halbinsel Krim absolviert hat. Es ist erstaunlich, wie viele Paragraphen in der Ukraine sich mit solchen Themen beschäftigen, die Gastgebernation schneidet sich damit immer tiefer ins eigene Fleisch.