
Der bereits am 23. März veröffentlichte zweiseitige Brief wurde inzwischen von der EBU als echt zertifiziert. Darin heißt es u.a. "Sollte die Sperre von Ihrem Büro bestätigt werden, wirft dies sicherlich ein sehr negatives Licht auf das internationale Ansehen der Ukraine als moderne, demokratische europäische Nation. Es ist nicht notwendig zu erwähnen, dass wir auch über den Schaden, der dem Eurovision Song Contest und der European Broadcasting Union zugefügt wird, beunruhigt sind.", heißt es darin.
Es wird zudem Bezug darauf genommen, dass bislang kein anderes Ausrichterland einem anderen Interpreten die Teilnahme verweigert hat. Präzise heißt es weiter: "Als Konsequenz könnte UAPBC von zukünftigen Events ausgeschlossen werden." Man respektiere die Gesetze der Ukraine, hoffe aber, dass der seit Juni 2016 geführte Dialog mit den ukrainischen Verantwortlichen nicht umsonst gewesen sei. Per Dekret könnten der ukrainische Premierminister bzw. Präsident die Sperre, die vom ukrainischen Nachrichtendienst SBU ausgesprochen wurde, außer Kraft setzen. Den vollständigen Brief kann man hier auf wiwibloggs.com einsehen.
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Die ersten LKWs bringen das Equipment in die Halle |
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Vor der Halle entsteht ein Pressezelt für die akkreditierten Journalisten |