

Im Einzelnen geht es um einen Auftritt der Sängerin im Juni 2015 in der Stadt Kertsch, die auf dem Gebiet der von Russland annektierten Halbinsel Krim liegt. Der ukrainische Geheimdienst prüfe nunmehr, ob die 27jährige über den aus ukrainische Sicht offiziellen Wege über den Landweg oder über Russland eingereist ist, was nach Maßgabe der ukrainischen Gesetze einen Verstoß darstellt.
Als Konsequenz könnte eine mehrjährige Einreisesperre drohen meldet die Neue Zürcher Zeitung. Die ukrainischen Behörden machten bereits deutlich, dass auch für den Eurovision Song Contest keine Ausnahmen gemacht werden. Völkerrechtlich ist die Annexion der Krim umstritten. Die EBU erklärte, man werde sich nicht in die Angelegenheiten zweier Mitgliedsländer einmischen, halte sich aber an geltendes Recht des Gastgebers.