Donnerstag, 17. September 2009

Keine Sanktionen für Aserbaidschan!


Aserbaidschan - Eine Regeländerung wurde beim Treffen der Reference Group des Eurovision Song Contest in Oslo zwar erzielt, das aserbaidschanische Fernsehen ictimaiTV hat jedoch mit keinen Sanktionen bezüglich seiner Teilnahme am Song Contest 2010 zu rechnen. Das gab die EBU heute in einer offiziellen Mitteilung bekannt.

In einer Email hieß es von Seiten der EBU, dass die Rundfunkanstalt nicht für Dinge belangt werden könne, die von der Regierung oder dem Telefonanbieter ausgingen. Gemeint ist in diesem speziellen Fall die Übermittlung persönlicher Wertungsdaten an Behörden um die Abstimmenden polizeilich zu verhören, wie es in Aserbaidschan mit den 43 Anrufern für Armenien geschehen ist.

Die Nachricht machte weltweit Schlagzeilen, die Europäische Rundfunkunion leitete daraufhin eine "investigative Untersuchung" ein, die nun offenbar zu keinem Ergebnis kam... Die EBU reagiert verhalten mit einem Regelzusatz auf den aktuellen Fall.

Mit einer neuen Regel soll garantiert werden, dass die Privatsphäre abstimmender Personen beim Eurovision Song Contest sowohl während als auch nach dem Wettbewerb garantiert werden soll. Die EBU verfügte bislang nicht über die Möglichkeit, Sanktionen gegen einen solchen Verstoß zu verhängen. Sollten nun persönliche Wertungsdaten weitergegeben werden, könne die EBU zukünftig reagieren.

Das armenische Fernsehen ARMTV zeigte sich in einer ersten Stellungnahme schockiert über die Entscheidung der EBU. Der Sender werde alle möglichen Mittel des Protests bei der Rundfunkorganisation einleiten, auch die Option eines Rückzugs vom Song Contest 2010 halte man sich offen.

Während aserbaidschanische Medien die Entscheidung der EBU befürworten und lobend anerkennen, muss die EBU derzeit im Internet und von diversen Seiten Kritik für ihre Entscheidung einstecken. Auch ich, und dieses persönliche Statement sei mir gestattet, halte rein gar nichts von dem Entschluss der EBU.