
Das chinesische Staatsfernsehen nahm 1958 den Sendebetrieb auf und untersteht heute dem Ministerium für Radio, Fernsehen und Film und genießt daher keine journalistische Unabhängigkeit. Die EBU drängt die chinesische Regierung im gleichen Atemzug jedoch auch zu mehr Unabhängigkeit der Medien im Land. In diesem Zusammenhang verurteilte die EBU Schritte des Regimes, Vertreter der Medien zur Nobelpreisverleihung nach Oslo fliegen zu lassen bzw. über diese zu berichten.
Man beruft sich hierbei auf Artikel 19 der Internationalen Erklärung für Menschenrechte, bezüglich freier Meinungsäußerung und journalistischer Unabhängigkeit und drängt die chinesische Regierung dieses grundlegende Prinzip zu respektieren.