Donnerstag, 31. Oktober 2024

Deutschland: Song Contest 2025 wird zur Chefsache


Deutschland
- Der Eurovision Song Contest 2025 wird für ARD und RTL zur Chefsache. Bei der Pressekonferenz beider Sender, die unter Mitwirkung von Stefan Raab in der Schweizer Botschaft in Berlin stattfand wurde das neue Konzept für den deutschen Vorentscheid für Basel bekannt gegeben und der trägt den Titel "Chefsache ESC 2025 – Wer singt für Deutschland?". Insgesamt vier Shows sind veranschlagt, um den nächsten Kandidaten für den Song Contest zu finden.

Die ersten drei Shows, zwei Vorrunden und ein Halbfinale finden zur Primetime bei RTL statt, das Finale wird im Ersten zu sehen sein. Stefan Raab wird hierbei neben anderen Kollegen als Juror arbeiten, wie er es bereits bei "Unser Star für Oslo" getan hat. 24 Teilnehmer werden peu á peu auf ihr Gesangstalent und in verschiedenen Genres auf ihre Tauglichkeit überprüft, bewerben kann sich fortan jeder, egal ob Newcomer oder etablierter Künstler. Wer Deutschland beim Song Contest vertritt entscheiden jedoch einzig und allein die Zuschauer.

Bewerbungsschluss ist der 28. November um 23:59 Uhr (MEZ). "Besondere Ereignisse erfordern besondere Kooperationen: Ich freue mich sehr, gemeinsam mit Stefan Raab und RTL die Vorfreude auf den Eurovision Song Contest 2025 zu steigern.", so ARD-Programmdirektorin Christine Strobl. RTL werde indes seine gesamte Reichweite nutzen, um den Wettbewerb und die Kandidaten bestmöglich zu begleiten. Alle Beteiligten schworen sich auf eine gemeinsame Kooperation ein, wie es sie seit 2012 nicht mehr gegeben hat.

Damals war das von ARD und ProSieben produzierte Format "Unser Star für..." eine Aufgabe von nationaler Tragweite, die Deutschland beim Song Contest jeweils Top Ten-Platzierungen ermöglicht hat. Als Moderatorin des deutschen Vorentscheids bleibt Barbara Schöneberger weiterhin im Rennen. Wer sich für den deutschen Vorentscheid bewerben möchte, kann dies nunmehr hier tun, jedoch wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Bewerben kann sich prinzipiell jeder, sofern ein bis zum 20. Mai 2025 gültiger EU-Aufenthaltstitel vorliegt.