Montag, 18. Juni 2012

EBU kippt Vorentscheidungspflicht


Europa - Wie Eurovision.de meldet, ist die Europäische Rundfunkunion von ihrem Plan abgewichen, ab kommendem Jahr einheitlich eine Vorentscheidungspflicht einzuführen. Auf dem jüngsten Treffen der Reference Group wurde beschlossen, dass ab 2013 entweder der Interpret oder der Titel durch einen öffentlichen Vorentscheid ermittelt werden muss. Einige Länder, darunter Frankreich und Großbritannien, legten Protest gegen diese Verpflichtung ein.

Die EBU gibt kurz zu Protokoll: "Unglücklicherweise hat der Lenkungsausschuss des Eurovision Song Contest die Entscheidung der Reference Group nicht akzeptiert. Dies bedauern wir." An der bestehenden Regelung, dass sich die Rundfunkunion nicht in die nationalen Auswahlprozesses einmischt, hält man also zumindest im Jahr 2013 fest. Den Ländern steht es somit frei, ob sie einen nationalen Vorentscheid abhalten oder intern wählen.

Erstaunlicherweise gab es aber gerade aus Frankreich und Großbritannien Pläne, im kommenden Jahr mit nationalen Vorentscheiden das Interesse am Wettbewerb und auch die Platzierungen beim Song Contest zu verbessern. Während aus Großbritannien lediglich unbestätigte Gerüchte die Runde machen, planen die Franzosen unter Leitung von Delegationschef Bruno Berberes offenbar eine castingartige Talentsuche mit unbekannten Namen. Neu ist diese Idee zwar nicht, aber vielleicht erfolgsversprechender als in den letzten Jahren.