Dienstag, 20. März 2012

San Marino: Songtext nicht regelkonform


San Marino - Regel #1.2.2.g des komplexen Regelkompendiums der Europäischen Rundfunkunion für den Eurovision Song Contest wurde von Ralph Siegel gnadenlos gebrochen, als er seinem Song für San Marino den Titel "Facebook" verlieh. Die EBU diagnostizierte dem sanmarinesischen Lied einen Regelbruch, Song- oder Textänderungen werden nun entgegen genommen.

Da der Song nach der Auslegung des Regelwerks "kommerzielle Nachrichten" mit dem Warenzeichen Facebook beinhaltet, steht das Lied nicht im Einklang mit den Song Contest-Statuten. Ralph Siegel, bzw. das sanmarinesische Fernsehen hat nun bis Freitag, den 23. März um 12 Uhr mittags Zeit, den Text entsprechend zu verändern oder einen Ersatztitel zu nominieren.

Valentina Monetta wurde vergangene Woche intern vom Sender SMRTV nominiert und wird San Marino, sofern sie nicht auch noch ausgetauscht wird, am 22. Mai im ersten Semifinale von Baku antreten. Für San Marino ist es die dritte Song Contest-Teilnahme seit dem Debüt 2008.