Sonntag, 2. Januar 2011

Zum ungarischen Mediengesetz


Ungarn - Etwas andere Nachrichten, die allerdings auch in den Geltungsbereich der Europäischen Rundfunkunion fallen: mit dem Jahreswechsel hat Ungarn die EU-Ratpräsidentschaft übernommen. Im gleichen Moment tritt in Ungarn ein neues, international stark kritisiertes Mediengesetz in Kraft.

Die öffentlich-rechtlichen Programme Magyar Televizió, das auch EBU-Mitglied und am Song Contest teilnahmeberechtigt ist, der Sender Duna TV und das ungarische Radio MR werden seit dem 1. Januar zentral produziert, die Führungsebene dieser Programme wurde mit regierungsnahen Kräften besetzt. Die EBU kritisierte vergangenes Jahr bereits diesen Schritt und damit verbundene Budgetkürzungen der Sender. Gar von einer Suspendierung der aktiven Mitgliedschaft war die Rede.

Im neuen Mediengesetz wird der regierungsnahen Medienaufsichtsbehörde NMHH mehr Macht zugesprochen, so kann sie auch private Medien mit hohen Geldstrafen belegen, die manches Medienunternehmen in den Ruin führen können. Bereits einen Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein Verfahren gegen den Buderpester Radiosender Tilos Radio eingeleitet, nachdem dieser einen fast 20 Jahre alten Song mit "jugendgefährdendem" Rap-Text spielte.

Ausländische Medien, Politiker und die OSZE sehen in dem neuen Gesetz der Regierung von Viktor Orbán einen Einschnitt in die Pressefreiheit. Die ungarischen Oppositionsparteien wollen Klage einreichen. Darüber hinaus wird allgemein die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die öffentlich-rechtlichen Programme in Ungarn kritisiert.

Wie die Budapester Zeitung berichtet, wird in keinem EU-Mitgliedsland, gemessen an Größe und Wirtschaftskraft, weniger Geld in die öffentlichen Medien investiert als in Ungarn. Die ungarischen TV-Sender MTV und Duna TV sind daher nur eingeschränkt in der Lage ihren Medienauftrag zu erfüllen, was auch die lückenhafte Teilnahme am Eurovision Song Contest zur Folge hat.