
In jeder nationalen Jury, die im Finale mitentscheiden darf, sitzen fünf Juroren, darunter ein Vorsitzender. Ausschlaggebend für die Bewertung durch die Jurys ist die Performance während der zweiten Generalprobe am Freitag, den 15. Mai 2009. Jeder teilnehmende Sender muss der EBU auf dem Postweg versichern, mit den Votingbestimmungen einverstanden zu sein und eine unterschriebene Erklärung einreichen, in der jeder einzelne Juror sich dazu verpflichtet vollkommen unabhängig zu werten.
Die Namen der Juroren müssen vom jeweiligen Fernsehsender vor oder während des Finales bekannt gegeben werden. Jeder Juror wertet im ESC-Schema (12, 10 und 8-1 Punkte) für ihre favorisierten Titel. Anschließend werden die Ergebnisse der Jury berechnet und fließen zu 50% in das Endergebnis ein. Sollte dadurch ein Gleichstand entstehen, erhält das Land die höhere Wertung, dass die höhere Anzahl an Televotingstimmen erhalten hat.