Vereinigtes Königreich - Die Europäische Rundfunkunion hat heute die gültigen Wertungsregeln für den Eurovision Song Contest 2023 veröffentlicht und kompakt zusammengefasst, was in diesem Jahr anders ist und was der Tradition folgend wieder zum Einsatz kommt. Zwei Punkte sind in Liverpool anders als in den Vorjahren, zum einen die Abstimmung in den Halbfinals, zum anderen die Punktevergabe aller Nicht-Teilnehmerländer im Zuschauervoting.
Neben den 37 teilnehmenden Ländern dürfen 2023 erstmals auch Zuschauer aus Nicht-Teilnehmerländern abstimmen. Hierfür besteht die Möglichkeit per Eurovision App oder online auf www.esc.vote abzustimmen, ebenso per SMS und Televoting in den teilnehmenden Nationen. Neben den Zuschauern stimmen in allen Ländern zudem fünf Juroren mit musikalischem Hintergrund und idealerweise Fachkompetenzen in diesem Bereich ab. Sowohl Zuschauer als auch Juroren vergeben einen kompletten Punktesatz.
In den Halbfinals wird, anders als in den Vorjahren, ausschließlich per Zuschauervoting abgestimmt. Offenbar möchte die EBU vermeiden, dass sich Punkteabsprachen, die ggf. die (Nicht-)Qualifikation eines Beitrags zur Folge hätte, stattfinden. Die EBU hatte in Turin gleich sechs Jurys im Halbfinale ausgeschlossen und stattdessen ein aggregiertes Voting veröffentlicht. Sollte ein Land im Finale nicht in der Lage sein, ein Juryvoting abzugeben, so zählt das Televoting in jenen Ländern doppelt