Mittwoch, 28. September 2016

Kasachstan: Änderungen für assoziierte Mitglieder?


Kasachstan - Ich glaube zwar nicht daran, dass die Europäische Rundfunkunion diesen Schritt gehen wird, aber es soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Zuletzt ging es um ein Statement, dass die EBU gegenüber ESCtoday.com in Bezug auf die assoziierten Mitglieder der Rundfunkunion gegeben hat. Dazu zählt u.a. das kasachische Fernsehen Khabar. 

"Beim Eurovision Song Contest 2016 war es assoziierten EBU-Mitgliedern, etwa Khabar aus Kasachstan, nicht möglich am Wettbewerb teilzunehmen. Eine Ausnahme wurde für SBS Australia gemacht. Die EBU wird ihre Regeln für den nächsten Wettbewerb überarbeiten und die aktuelle Fassung zeitnah auf Eurovision.tv veröffentlichen.", heißt es darin. Von möglichen Änderungen wird nicht gesprochen.

Bekannt ist, dass Kasachstan seit Jahren ein großes Interesse am Eurovision Song Contest entwickelt hat, seit Anfang des Jahres ist Khabar assoziiertes Mitglied der EBU, aufgrund des bisherigen Regelwerks jedoch nicht startberechtigt. Dass man jedoch immer wieder mit Ausnahmen rechnen muss, zeigt die zweimalige Präsenz Australiens im Wettbewerb und nicht zuletzt die Teilnahme des Kosovos 2011 bei Eurovision Young Dancers, obwohl der Sender RTK nicht einmal ein assoziiertes Mitglied ist.

Diverse Nationen über den Globus verstreut sind assoziierte Eurovisionsmitglieder, die sich im Netzwerk und dem Nachrichtenaustausch beteiligen, jedoch keinen Vollmitgliedstatus genießen. Dazu zählen u.a. Brasilien, China, Indien, der Iran, Japan, Kanada, Malaysia, Mauritius, Neuseeland, der Oman, Südafrika, Südkorea, Syrien, aber auch die USA und besagtes Kasachstan.