Dienstag, 14. April 2015

Eurovision: Restplätze und Hausordnung


Österreich - In den kommenden Wochen werden die letzten Restkarten für die Liveshows und Generalproben des Eurovision Song Contests 2015 verkauft. Durch das stückweise Anbieten der Eintrittskarten soll der Schwarzmarkthandel unterbunden werden. Aktuelle Informationen über die verfügbaren Tickets soll es via Facebook und Twitter geben.

Die Zahl der Karten in der letzten Ticketingrunde beträgt nochmal etwas mehr als 20.000 Karten, so ORF-Unterhaltungschef Edgar Böhm: "Der ORF will, dass möglichst viele Menschen auch jetzt noch die Chance haben, bei einer der neun Shows dabei zu sein". Neben dem Onlinekauf auf oeticket.com soll es an den Ticketkassen der Wiener Stadthalle und unter der Ticketinfo +43 198100480 Karten geben.

Zudem veröffentlichte der ORF die Hausordnung für den Song Contest in Zusammenarbeit mit der Wiener Stadthalle. Der Zutritt zum Gelände ist mit einer gültigen Eintrittskarte ab zwei Stunden vor Beginn und bis zu einer Stunde nach der jeweiligen Show möglich. Weiter heißt es: "Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar, bis nach Verlassen der Wiener Stadthalle aufzubewahren und den Kontrollorganen, auf Verlangen, jederzeit vorzuweisen."

Auch die Liste verbotener Gegenstände liest sich wie bei einer Flughafenkontrolle. Neben Waffen, Feuerwerkskörpern und sperrigen Gegenständen wie Stühlen, übergroßen Taschen und Lärminstrumenten wie Megaphonen oder Gasdruckfanfaren sind auch Stangen ab einer Länge von 1,20m verboten, was insbesondere bei Flaggen eine wesentliche Rolle spielen wird.

Bezüglich der Fahnenregelung gilt eine Stofffahne ohne festen Rahmen als zulässig, Flaggen mit politischen oder in irgendeiner Form provozierendem Aufdruck sind verboten. Fahnenstangen aus flexiblem Kunststoff sind erlaubt, Holz- und Metallstangen hingegen nicht. Transparente und Banner sind ebenfalls erlaubt, sofern sie nicht die Sicht anderer Zuschauer oder der Kameras und Mikrofone verdecken, provozierende Sprüche oder Werbung sind auch hier nicht gestattet.

Das Fotografieren, sowie Anfertigen von Video- und Tonaufnahmen ist nur nach schriftlicher Genehmigung der Veranstalter gestattet, auf dem gesamten Areal gilt Rauch- und Alkoholverbot. Ansonsten gelten die üblichen Verhaltensweisen. Die gesamte Hausordnung für den Eurovision Song Contest gilt vom 6. Mai ab 8 Uhr und endet am 30. Mai um 24 Uhr, für die Halle C ab dem 16. Mai ab 8 Uhr und kann hier eingesehen werden.