
In der Email von Svante Stockselius heißt es: "Die Regeln wurden jetzt geändert; wenn sich eine Rundfunkanstalt im Bewerbungsprozess für die EBU-Mitgliedschaft befindet, diese jedoch noch nicht erhalten hat, haben sie trotzdem die Möglichkeit sich für den Eurovision Song Contest zu bewerben. Die Deadline, die Teilnahmeformulare für den ESC 2011 einzureichen wird Anfang Dezember sein."
Im Speziellen würde diese Regelauslegung sowohl dem Liechtensteiner Sender 1FL TV als auch dem ungarischen Sender Dúna TV die Option offen halten, am Eurovision Song Contest 2011 teilzunehmen, sofern die EBU-Mitgliedschaft bis dahin akzeptiert wird. Das Hin und Her, ob Liechtenstein die Möglichkeit hat, 2011 sein Debüt zu geben, geht folglich in eine neue Runde.