

Darin heißt es: "Alle teilnehmenden Rundfunkanstalten einschließlich der ausrichtenden Rundfunkanstalt haben dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb ihrer jeweiligen Delegationen und Teams alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass der ESC in keinem Fall politisiert und/oder instrumentalisiert wird." Verstöße könne die EBU fortan mit einer Disqualifikation ahnden. Die teilnehmenden Rundfunkanstalten haben dafür Sorge zu tragen, dass dem Gastgeber kein Anlass gewährt wird, ein Reiseverbot auszusprechen.
Auch auf Verletzung von organisatorischen Deadlines wird im überarbeiteten Regelwerk eingegangen. In einer Anlage heißt es nun: "Die gastgebende Rundfunkanstalt wird die mit der EBU vereinbarten Deadlines für eine ordnungsgemäße, fristgerechte und reibungslose Durchführung des ESC stets einhalten und den Anweisungen der EBU Folge leisten." Andernfalls könne die EBU einen anderen Sender mit der Ausrichtung des Song Contests betrauen, eine solche Demütigung dürfte aber wohl kein Sender riskieren wollen.