Niederlande - Eine Sprecherin des niederländischen Rundfunks AVROTROS hat bekannt gegeben, dass man keine rechtlichen Schritte gegen die Europäische Rundfunkunion einlegen werde und zumindest aus justizieller Sicht der Fall um die Disqualifikation um Joost Klein vom Finale des Eurovision Song Contests 2024 in Malmö abgeschlossen ist. Man kann das Passierte nicht ungeschehen machen und sich nicht daran bereichern, man wolle, dass der Wettbewerb besser organisiert werde.
Demnach führt der niederländische Sender weiterhin Gespräche mit der EBU und erklärte, man wolle sehr gerne am Eurovision Song Contest 2025 teilnehmen, macht seine finale Entscheidung jedoch davon abhängig, wie eben jene Gespräche ausgehen. Sollten sie ergebnislos bleiben, werde AVROTROS "seine Position überdenken", heißt es. Die schwedischen Behörden haben die Ermittlungen gegen Joost Klein aus Mangel an Beweisen fallen gelassen, rechtlich erfolgt somit keine weitere Aufarbeitung des Vorfalls in Malmö.
Seither streiten die EBU und der niederländische Rundfunk jedoch über eine angebliche Abmachung, die besagt, dass backstage keinerlei Aufnahmen von Joost Klein gemacht werden durften. Während AVROTROS argumentiert, dass eine solche Vereinbarung getroffen wurde und hierfür vermeintlich auch Beweise hat, dementiert die Europäische Rundfunkunion jene Position. Beide Parteien haben widersprüchliche Angaben gemacht, inwiefern sich dies im Nachgang noch auf die Teilnahme 2025 auswirkt bleibt abzuwarten.