

Weiter: "Solche Entscheidungen werden von der Reference Group, dem Leitungsorgan des Eurovision Song Contests von Fall zu Fall getroffen." Diese schwammige Formulierung ermöglicht es beispielsweise, dass Australien 2015 und 2016 einen Interpreten zum Wettbewerb schickt. In Zukunft dürfte dies auch anderen assoziierten Mitgliedern den Weg ebnen, sofern die Reference Group zustimmt.
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Von Kanada bis China, die EBU hat 35 assoziierte Mitglieder |
Neben Kasachstan stünde dieses "Case-to-case"-Szenario auch 20 anderen Nationen offen, u.a. den USA, China, Brasilien, Südafrika, Japan, Chile, Syrien oder Bangladesch. Unabhängig davon, ob diese Länder überhaupt Interesse an der Eurovision haben, steht der Teilnahme generell, wie auch schon im Falle Australiens, nach Beschluss der Reference Group nichts im Wege. Dennoch würde ich zunächst kleine Brötchen backen und nicht davon ausgehen, eines dieser Länder schon in Kiew beim Song Contest zu sehen.