Freitag, 25. April 2025

Eurovision 2025: Neue Flaggenregelung beim Song Contest


Europa
- Der Eurovision Song Contest naht heran, in drei Wochen stehen wir bereits vor dem großen Finale von Basel und wie jedes Jahr bringt der Wettbewerb wieder Änderungen mit sich. In diesem Jahr gibt es eine überarbeitete "Flag Policy", also die Bestimmungen darüber, welche Flaggen bei der Liveshow gezeigt werden dürfen und welche nicht. Insbesondere bei den teilnehmenden Delegationen gibt es klare Beschränkungen, die Veranstalter erklären, dass die Interpreten und Teams nur die Flagge des Landes zeigen dürfen, welches sie repräsentieren.

Somit gilt für alle 37 Delegationen, dass das Zeigen von Pride-Flaggen, etwa der Regenbogenflagge, aber auch palästinensische Flaggen, russische Flaggen oder etwaige andere Fahnen mit politischer Botschaft unter den Teams strengstens verboten sind. Dies gilt sowohl für die Liveshows als auch für alle anderen offiziellen Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb stehen, etwa dem Willkommensempfang am 11. Mai. Damit reagieren die Veranstalter auf die auf Reaktionen im Vorjahr, als z.B. Nemo eine Flagge, die non-binäre Menschen repräsentiert, einschmuggeln musste.

Die neue Flag Policy der EBU sieht für die Delegationen
der Teilnehmerländer scharfe Restriktionen vor

So erhält jeder Interpret für die Flag Parade eine offizielle Flagge vom Schweizer Rundfunk ausgehändigt, andere Flaggen sind nicht erlaubt. Für Fans in der Halle gelten andere Bestimmungen. So gilt jede Flagge im Zuschauerraum als zulässig, die nicht gegen Schweizer Recht verstößt. Somit sind die Nationalflaggen aller Teilnehmerländer, aber auch von Nicht-Teilnehmerstaaten (z.B. Ungarn, Rumänien, Philippinen) erlaubt. Ebenso ist, anders als im Vorjahr, die Flagge der Palästinensischen Autonomiegebiete zulässig. Auch die Regenbogenflagge oder jede andere nicht regelwidrige Flagge kann mitgebracht werden.

Die Richtlinie der EBU, des Schweizer Rundfunks und der Organisatoren des Eurovision Song Contests enthält klare Warnungen. Sollte es zu Regelverstößen von Seiten der Delegationen kommen, werde die EBU mit entsprechenden Konsequenzen reagieren, ohne diese näher zu benennen. Sollten Zuschauer regelwidrige Flaggen mitbringen, etwa Fahnen mit Hass-Symbolik, werden die Fans ohne Rückerstattung des Eintrittspreises der Örtlichkeiten verwiesen. Diese ausführliche Erläuterung erhielt der dänische Sender DR auf Anfrage von der Europäischen Rundfunkunion.

Die Flaggenpolitik des Eurovision Song Contests war in den letzten Jahren immer wieder Thema. 2016 wurde die armenische Sängerin Iveta Mukuchyan gerügt, nachdem sie im Halbfinale die Flagge Bergkarabachs im Greenroom zeigte. 2019 in Tel Aviv zeigten Hatari aus Island die palästinensische Flagge in die Kamera, es folgten Debatten zwischen RÚV und EBU. In Malmö gab es mehrere Fälle von Fans, die bei der Einlasskontrolle etwa ihre Regenbogenflaggen abgeben mussten, zudem protestierte die Europäische Union, nachdem ihre Flagge ebenfalls unter die Beschränkungen fiel. Um diesen ständigen Diskussionen nun hoffentlich ein Ende zu bereiten, gilt ab sofort die verschärfte Flaggenpolitik.