Europa - Der Eurovision Song Contest zählt zu den größten TV- und Unterhaltungsevents der Welt und lockt jährlich nicht nur bis zu 200 Millionen Zuschauer vor den Fernseher, sondern auch mehrere Tausend Zuschauer live vor Ort. Wie bei jeder Veranstaltung dieser Größenordnung gelten natürlich für die Zuschauer strikte Einlasskontrollen und eine Reihe von "prohibited items", also unzulässigen Gegenständen. Die Organisatoren der Show haben diese Liste nun noch einmal in aller Ausführlichkeit veröffentlicht.
Neben Dingen die selbstverständlich nicht mit in eine Halle mit derartigem Programm gebracht werden sollen wie Waffen, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, entflammbare Gegenstände oder Substanzen zählen gemäß der Sicherheitsrichtlinien auch jede Form von Taschen und Rücksäcken sowie Kameras, Selfie-Sticks, Notebooks, spitze und scharfkantige Gegenstände wie z.B. Regenschirme oder Glasflaschen, Fackeln, Sprühdosen oder irritierende Gerätschaften wie Taschenlampen und Laserpointer. Beim Einlass in die Halle werden entsprechende Kontrollen durchgeführt.
*Ausnahmeregelungen gelten für Behältnisse und Flüssigkeiten bis maximal 100ml, die zu medizinischen Zwecken mitgeführt werden müssen. Hierfür ist ein ärztliches Attest erforderlich. Gehhilfen und Krücken dürfen mitgebracht werden und müssen unter den Sitzen verstaut werden.
**Gemäß der "Flag Policy" dürfen Flaggen und Transparente kein Sicherheits- oder Produktionsrisiko darstellen. Gegen Schweizer Recht verstoßende Flaggen oder vulgäre/politische/gewaltverherrlichende Botschaften sind verboten.
Pro Person ist jeweils eine Flagge gestattet, die die Maße von 1,0x0,7m nicht überschreiten darf. Fahnen mit Stangen aus Holz oder Metall sind nicht gestattet, Fahnenstangen aus Kunststoff oder anderen Materialien sind erlaubt, müssen allerdings hohl sein. Für die Flaggen gilt, dass sie so angebracht bzw. geschwenkt werden, dass sie nicht die Sicht anderer Besucher oder der Kameratechnik beeinträchtigen, Notausgänge oder Schilder verdecken oder anderweitig die Produktion stören. Weitere Informationen gibt es hier.
Für Zuschauer in der St. Jakobihalle sind prinzipiell alle Flaggen von Ländern erlaubt, einschließlich der Palästina-Flagge, Pride-Flaggen, der Europafahne oder von subnationalen Gebieten wie den Schweizer Kantonen, den Färöer-Inseln, etc. Insbesondere die dänische Sängerin Sissal hatte ihren Unmut darüber bekundet, dass sie im Greenroom oder bei offiiziellen Anlässen nicht die Flagge der Färöer-Inseln, ihrer Heimat, zeigen darf sondern lediglich die dänische Flagge.
Ebenso gab es heute eine Protestnote des niederländischen Rundfunks AVROTROS an die Europäische Rundfunkunion, dass das Zeigen der Regenbogenflagge bei offiziellen Anlässen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb durch die Delegationen verbietet. AVROTROS versteht das Zeigen jener Pride-Flaggen nicht als politisches Symbol sondern vielmehr als Zeichen für Inklusion und Gleichberechtigung. "Wir möchten prüfen, ob es Raum für Veränderungen gibt. Wir hoffen, dass die EBU für Diskussionen offen ist.", so ein Sprecher des Senders.