Luxemburg - Nachdem der luxemburgische Sender RTL über ein staatlich autorisiertes Song Contest-Budget berichtet hat, gilt die Bewerbungsphase für den Luxembourg Song Contest, den nationalen Vorentscheid des Landes nunmehr für eröffnet. Auch die Kriterien für den Auswahlprozess sind mittlerweile öffentlich kommuniziert worden.
Für Künstler gilt, dass diese am 15. Januar 2027 mindestens 18 Jahre alt sein müssen, die luxemburgische Staatsangehörigkeit oder einen permanenten Wohnsitz im Land besitzen. Sollte beides nicht der Fall sein müsste der Interpret zumindest eine starke Verbindung zur luxemburgischen Musikindustrie aufweisen. Bewerbungsfristen für Interpreten verstreichen am 20. September 2026.
Für Komponisten und Songwriter gelten keinerlei Beschränkungen, Songs müssen sich an die geltenden EBU-Regularien halten, Songs dürfen in jeder Sprache sein, wobei man ausdrücklich Lieder in luxemburgischer Sprache willkommen heißt. Die Deadline für Songs endet am 29. Oktober. Mitte Oktober sollen Auditions mit eingeladenen Interpreten stattfinden, eine internationale Jury wird eine Vorauswahl treffen.
Anschließend werden die Bewerber von Branchenexperten und Coaches auf die potentielle Song Contest-Teilnahme vorbereitet, hierbei soll auch ermittelt werden, welcher Song die künstlerische Identität des Acts am besten widerspiegelt. Die finale Entscheidung mit welchem Titel der Interpret zum Vorentscheid am 30. Januar fährt, trifft der Interpret selbst. Der Sieger jenes Vorentscheids vertritt Luxemburg beim Song Contest in Bulgarien.








