

Darin enthalten sind insbesondere Auslagen, die durch eine erneute Anmietung der Lokalitäten wie dem Ahoy und dem Eurovision Village anfallen. Hier kommt die Klausel zum Tragen, dass keine Versicherung die Ausfallkosten übernimmt. Sollte sich die Stadt Rotterdam gegen eine Ausrichtung entscheiden, behalten die niederländischen Rundfunkveranstalter dennoch zunächst die Entscheidungsgewalt und dürfen eine alternative Stadt ins Rennen schicken, die von der EBU abgenickt werden müsste.
Hierfür wird der Zeitraum bis Ende Mai veranschlagt, heißt es via Facebook weiter. Sollte sich keine niederländische Stadt dazu bereit erklären, die Eurovision 2021 zu übernehmen, so müsste die Europäische Rundfunkunion europaweit einen Ausrichter ermitteln. Der Eurovision Song Contest 2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie durch die Reference Group der Eurovision abgesagt. Er hätte am 12., 14. und 16. Mai in Rotterdam stattfinden sollen.