

In der Mitteilung heißt es u.a.: "Das hohe Niveau der Vorbereitungen aller drei Shows wurde von Gästen, Delegationen und der EBU bestätigt. In ihrem Dankesschreiben erklärte sich die EBU zufrieden mit dem diesjährigen Eurovision Song Contest. Sie teilte aber auch mögliche Sanktionen gegen UA:PBC mit, da die Sängerin der Russischen Föderation, Julia Samoylova, aufgrund der Einreisesperre an der Teilnahme am Wettbewerb gehindert wurde."
Dies sei eine Entscheidung des Sicherheitsdienstes der Ukraine, nicht des Senders selbst gewesen. UA:PBC befolgt stets die Gesetze seines Landes, wodurch auch für den Eurovision Song Contest keine Ausnahmen hätten gemacht werden können. Da der Sender kein staatliches Unternehmen ist und man auch keine Gesetze ändern oder umgehen könne, seien die Sanktionen der EBU haltlos.