

Man denke jedoch mittelfristig darüber nach, ob es nicht Sinn machen würde, die Big Five auszudehnen. Genannt werden hierbei Nationen wie Russland oder auch die Türkei. Man berate intern, ob nicht auch solche Länder zu den "big countries" zählen, dies stellt aber nicht die Existenz der gesamten Big Five-Regelung in Frage. Freiling bedauert zudem zutiefst, dass die Türkei seit 2013 dem Eurovision Song Contest fernbleibt.
Er betonte, dass die Europäische Rundfunkunion weiterhin den Dialog mit dem türkischen Sender TRT sucht und man mit den lokalen Behörden und dem TV-Sender direkten Kontakt sucht, aber auch bekräftigt, dass man nicht von seinen Prinzipien und Werten, für die der Eurovision Song Contest steht, nämlich Freiheit und Inklusion, abweichen werde. Der Türkei einen Freifahrtschein durch die, von ihnen selbst kritisierte, Big Five-Regelung auszustellen, halte ich aber für sehr fragwürdig.