Der Zulosung in die Halbfinals am 25. und 27. Mai geht wie in den letzten beiden Jahren auch, die Einteilung der Länder in sechs Lostöpfe, die nach geographischen bzw. votingstechnischen Gesichtspunkten zusammengesetzt werden, voraus. Diese Regelung greift, damit nicht, sämtliche Balkannationen oder skandinavischen Staaten im gleichen Halbfinale starten (ein ähnliches Prinzip wie bei der Auslosung der Fußball-WM-Gruppen). Auch sollen dadurch Freundschafts- und Diasporapunkte beim Voting eingedämmt werden.
Aufgrund der niedrigeren Teilnehmerzahl am Eurovision Song Contest 2010 (Montenegro, Ungarn, Andorra und Tschechien haben auf die Teilnahme verzichtet), gibt es im Vergleich zum Vorjahr nur noch fünf statt bislang sechs Lostöpfe. Die Schweiz rückt somit in den gleichen Lostopf wie die Balkanländer.
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Lostopf 2:
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Lostopf 3:
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Lostopf 4:
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Lostopf 5:
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Zudem wird ausgelost in welchem der beiden Halbfinals die Big Four, sprich Frankreich, Großbritannien, Deutschland und Spanien, sowie der Gastgeber Norwegen stimmberechtigt sind. Die Sender dieser Länder sind verpflichtet mindestens ein Halbfinale live auszustrahlen. In Deutschland wird das zweite Halbfinale wahrscheinlich wieder im späten Abendprogramm des NDR zu sehen sein.
Nachdem im vergangenen Jahr bereits im Finale die Regelung der 50%-Jurywertung greift, werden 2010 in Oslo auch in den beiden Halbfinals Juries eingesetzt. Diese ergänzen das Televoting, welches ebenfalls 50% zählt. Die Top 10 aus beiden Wertungen schaffen den Sprung ins Finale. Die Wildcard für den Juryfavoriten, der nicht über das Televoting ins Finale einzieht, wurde wieder abgeschafft.