

Das russische Fernsehen Channel One wurde lediglich von der EBU für diese Regelverstöße verwarnt, während der ukrainische Sender, auch unter dem Vorwand der organisatorischen Verzögerungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro belegt wurde. Diese Zahl bestätigte Senderchef Zurab Alasania. Der Reference Group-Vorsitzende Dr. Frank-Dieter Freiling vom ZDF sagte, er hoffe, dass beide Nationen friedvoll am Eurovision Song Contest 2018 in Portugal teilnehmen werden.
Der russische Sender Channel One hatte nach seinem Rückzug im April diesen Jahres bereits mit dem Sender RTR ausgehandelt, dass Julia Samoylova ihre Gelegenheit im kommenden Jahr bekommen soll. Ob Russland die an den Rollstuhl gebundene Sängerin tatsächlich nominieren wird, bleibt zunächst abzuwarten. Das ukrainische Fernsehen legte unterdessen Einspruch gegen die festgesetzte Entscheidung der EBU ein.