
Im Prinzip gelten die selben Regeln wie in den vergangenen Jahren - Herkunft und Wohnsitz des Interpreten spielen keine Rolle, Vorgaben zur Sprache gibt es auch keine. Der Song sollte die drei Minuten nicht überschreiten. Auch in diesem Jahr fahndet das Schweizer Fernsehen nach einem Interpreten, der bereits Bühnenerfahrung besitzt, einen Videoclip und mindestens eine Top 50-Platzierung in den Charts vorweisen kann.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt kann seine Anmeldung an folgende Adresse schicken:
Schweizer Fernsehen
Eurovision Song Contest
Herr Toni Wachter
Postfach
CH-8052 Zürich
Anlagen: