Freitag, 20. November 2015

Kasachstan: Sachverhalt um Teilnahme


Kasachstan - Um das Thema Kasachstan abschließend, bzw. zumindest für diese Saison abzuschließen, haben wir von der Europäischen Rundfunkunion eine klar definierte Beschreibung angefordert, welche Auflagen erfüllt sein müssten, damit kasachische Medien der EBU beitreten könnten. Aufgrund der geographischen Lage ist eine Mitgliedschaft nicht möglich.

Zwar liegt ein geringfügiger Teil der kasachischen Staatsfläche geographisch in Europa, diese sind jedoch nicht Teil der European Broadcasting Area (EBA), deren Grenzen nach den Linien der Internationalen Telekommunikationsunion definiert sind. Im Westen gilt auch die westliche Grenze der "Region 1" der ITU, deren Grad irgendwo im Atlantik verläuft. Grönland zählt damit schon nicht mehr zu dieser Region, der Inselstaat der Kapverden hingegen schon.

Im Osten ist diese Linie bei 40° Ost und 30° Nord gesetzt. Wer bei Google Maps einmal sucht, findet diesen Punkt nördlich der saudi-arabischen Stadt Sakara am Highway 80. Außer Geröll gibt es hier keinerlei Infrastruktur. Bedingt ist die Festlegung dieses Punktes durch die Verbreitung der Telegraphenleitungen aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Somit fallen zwar alle Mittelmeeranrainer, Jordanien, Saudi-Arabien und der Irak in das Territorium der EBU, nicht jedoch Kasachstan, das damals noch zur UdSSR zählte. Der Irak, Saudi-Arabien und Syrien sind bis heute kein EBU-Mitglied, könnten jedoch ohne bürokratische Hürden Teil der Organisation werden.

Selbst der westlichste Punkt Georgiens, bei der abchasischen Siedlung Leselidze liegt bei exakt 40° östlicher Länge und wäre somit kein Teil des EBU-Mitgliedsbereiches. Die EBU legte bei einer Tagung im Jahr 2007 jedoch fest, dass die drei kaukasischen Staaten aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Europarat Teil der EBU sein können. Für Kasachstan gilt es somit nur über diesen Umweg, Teil der EBU zu werden.

Paragraph 4 der Statuten des Europarats legt fest, dass "jeder europäische Staat" Mitglied werden kann. Zuletzt wurde Montenegro im Jahr 2007 aufgenommen, abgesehen von Weißrussland, dem Vatikan und Kasachstan sind alle "europäischen" Staaten Mitglied im Rat. Während es in Weißrussland kein Bestreben gibt, dem Europarat beizutreten, wurde 2013 eine gemeinsame Erklärung von Kasachstan und dem Europarat unterzeichnet, der langfristig den Weg in die Organisation ebnen soll. 

Mit diesem Übereinkommen wäre Kasachstan auch berechtigt, der Europäischen Rundfunkunion beizutreten. Ein konkretes Datum liegt jedoch nicht vor. Die kasachische Regierung gibt den Takt vor, der einen Demokratisierungsprozess erfordert, der nach europäischem Maße anerkannt werden muss. Erst dann hätten kasachische Medien die Möglichkeit ihr Land in die EBU zu führen. Der kasachische Teil, westlich des Urals zwischen Uralsk und Atyrau liegt geographisch gesehen in Europa. Somit gäbe es keine Beschränkungen.

Und Medien gibt es in Kasachstan so einige, allen voran der staatliche Rundfunk K1, der bereits seit 1958 aus Alma-Ata (Almaty) und seit 2012 aus Astana sendet. Hinzu kommen Khabar und Yel Arna Television sowie landesweit über 110 private Sender, die bekanntesten davon sind KTK und der Perviy Kanal Evraziya. Wir sind gespannt, ob die Kasachen den Weg über den Europarat in nächster Zukunft gehen werden. 

Fest steht jedenfalls, auf den Goodwil der EBU können sie nicht hoffen, zu großzügigen Auslegungen der eigenen Grenzen ist man dort nicht bereit, außer im Fall Australien. Somit dürfte das Thema Kasachstan sich für die nächsten Jahre erledigt haben.