Mittwoch, 31. Januar 2018

Ukraine: Gleiches Problem wie im letzten Jahr?



Ukraine - Es zeichnet sich ein ähnliches Theater wie im letzten Jahr ab, mit dem subtilen Unterschied, dass die Ukraine heuer kein Gastgeber des Eurovision Song Contests ist. Der russische Perwy Kanal hält an seiner Sängerin Julia Samoylova fest, die bekanntermaßen einen Ausflug auf die annektierte Halbinsel Krim unternommen hat. Vergangenes Jahr wurde sie deshalb an der Einreise in die Ukraine gehindert. Die ukrainische Rechtslage hat sich seither nicht geändert, die Regeln der Europäischen Rundfunkunion hingegen schon.

Vyacheslav Kirilenko, Vize-Minsterpräsident der Ukraine erklärte 2017: "Die Ausstrahlung von Samoylovas Auftritt im ukrainischen Fernsehen wäre die gleiche Rechtsverletzung, wie ihr Auftritt in der Ukraine." Somit bringt die neuerliche Nominierung von Julia Samoylova die Ukraine erneut in Konflikt mit ihren eigenen Gesetzen. Inwieweit der neu eingeführte Passus im Regelwerk dabei eine Rolle spielt, bleibt abzuwarten. Dort heißt es: "Alle teilnehmenden Rundfunkanstalten einschließlich der ausrichtenden Rundfunkanstalt haben dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb ihrer jeweiligen Delegationen und Teams alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass der ESC in keinem Fall politisiert und/oder instrumentalisiert wird."

Einen ähnlichen Fall gab es bereits im Jahr 2005. Damals meldete der Libanon sein Debüt am Eurovision Song Contest in Kiew an, wählte die Sängerin Aline Lahoud aus und disqualifizierte sich selbst aufgrund libanesischer Gesetze, die eine Teilnahme an Veranstaltungen, an denen auch Israel teilnimmt, verbieten. Télé Liban sah sich damals gezwungen, sich wieder vom Wettbewerb abzumelden, nachdem man der EBU nicht garantieren konnte, dass die Eurovision in voller Länge einschließlich des israelischen Beitrags gezeigt werden könne. In einem beispiellosen Beschluss wurde der Libanon für drei Jahre von der Teilnahme ausgeschlossen, seither hat TL nie wieder einen Versuch unternommen, an der Eurovision teilzunehmen.

Momentan halten alle Parteien noch die Füße still, weder von der Europäischen Rundfunkunion noch vom ukrainischen Fernsehen UA:PBC gibt es bislang eine Rückmeldung zur Nominierung von Julia Samoylova. Auf Eurovision.tv heißt es derzeit nur: "Julia wurde ursprünglich ausgewählt um Russland 2017 mit dem Titel "Flame is burning" zu vertreten. Der Sender Channel One setzt sein Versprechen um, Julia beim Wettbewerb 2018 in Lissabon auftreten zu lassen." Es bleibt nur zu hoffen, dass sich alle Beteiligten in diesem Jahr vernünftig auf eine Lösung verständigen können.