Donnerstag, 23. März 2017

Ukraine: EBU-Vorschlag wäre rechtswidrig



Ukraine - ...und schon schießt die Ukraine wieder quer. Nachdem die EBU der russischen Delegation den Vorschlag unterbreitet hat, Julia Samoylova könne aus Russland live zugeschaltet werden um ihren Song "Fire is burning" zu singen und weiterhin Teil des Eurovision Song Contests zu bleiben, meldet sich nun der stellvertretende ukrainische Ministerpräsident Vyacheslav Kirylenko zu Wort.

Via Twitter erklärte Kirilenko, dass der Vorschlag abgelehnt werden müsse. Die Idee der EBU könne nicht umgesetzt werden, denn "broadcasts containing individuals who are banned from Ukraine are not legal within Ukraine and as a result the EBU’s proposal would violate Ukrainian law". Die virtuelle Einbindung von Julia Samoylova als Persona non grata würde demnach ebenfalls die ukrainischen Gesetze brechen. 

Die Ukraine beharrt darauf, dass eine russische Song Contest-Teilnahme nur möglich wäre, wenn der Sender Channel One einen komplett neuen Interpreten nominiert, der nicht auf der Blacklist zu finden ist bzw. in jüngster Zeit keine Auftritte auf der Halbinsel Krim absolviert hat. Es ist erstaunlich, wie viele Paragraphen in der Ukraine sich mit solchen Themen beschäftigen, die Gastgebernation schneidet sich damit immer tiefer ins eigene Fleisch.