Freitag, 20. September 2013

Eurovision: Zur Vorbeugung von Votingpannen


Europa - Die Europäische Rundfunkunion hat heute die offiziellen Regeln für den Eurovision Song Contest 2014 bekannt gegeben und eine besondere Regeländerung bezüglich der Juroren angesetzt. Demnach werden unqualifizierte bzw. nicht professionelle Juroren künftig vom Abstimmungsvotum ferngehalten.

Nachdem es nach Malmö einen medialen Aufruhr um gekaufte Stimmen und undurchsichtige Abstimmungsmodi gegeben hat, erklärte die EBU nun, dass die Juroren allesamt professioneller Natur sein müssen, sei es als Radio-Moderator, DJ, Interpret, Komponist oder Musikproduzent. Irgendwelche Prominenten, die nur von den nationalen Rundfunkanstalten den Titel eines Musikexperten erhalten haben, können demnach nicht mehr als Juror fungieren. Die Namen der Juroren müssen bis zum 1. Mai, also eine Woche vor der ersten Liveshow öffentlich benannt werden.

Zudem dürfen die Juroren in den letzten beiden Jahren schon einmal in der Länderjury gewesen sein. Sollte es dennoch zu irgendwelchen Ungereimtheiten kommen, so wird sich die EBU nach dem Finale am 8. Mai äußern. Jon Ola Sand erklärte, dies geschehe um eine zeitnahe Richtigstellung zu ermöglichen und den Eurovision Song Contest dem Zeitgeist entsprechend zu modernisieren.

Außerdem soll eine Plattform installiert werden, bei der Zuschauer und Juroren Votingauffälligkeiten melden können. Die EBU reagiert damit auf die Forderungen von Fans, die ein transparentes Juryvoting erwarten. Man würde alles geben, damit das Voting fair und sicher verläuft. Die notarielle Aufsicht von Juroren scheint somit nicht auszureichen, um ein neutral gehaltenes Voting zu ermöglichen.